Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  


Für die jeweilige Rente ist eine erforderliche Mindestversicherungszeit, Wartezeit nötig. Hinzu kommen noch persönliche wie auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen.


'''Wartezeit für Renten wegen Alters'''<br />
 
'''Wartezeiten für Renten wegen Alters'''<br />
{| class="wikitable sortable"
{| class="wikitable sortable"
|-
|-
! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! Hinweis
! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! gesetzliche Grundlage
|-
|-
| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
| Regelaltersrente || allgemeine Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
|-
|-
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236b.html
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236b.html
|-
|-
| Altersrente für langjährig Versicherte|| 35 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für langjährig Versicherte|| 35 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236.html
|-
|-
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236a.html
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236a.html
Zeile 24: Zeile 26:




Schlagwort: <br />
Schlagwort: Wartezeit<br />




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü