Rentenversicherung gesetzliche, Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.  


Für die jeweilige Rente ist eine erforderliche Mindestversicherungszeit, Wartezeit nötig. Hinzu kommen noch persönliche wie auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen.
'''Wartezeiten für Renten wegen Alters'''<br />
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! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! Hinweis
! Rentenart !! erforderliche Wartezeit  !! gesetzliche Grundlage
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| Regelaltersrente || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Regelaltersrente || allgemeine Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
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| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| 45 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236b.html
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| Altersrente für langjährig Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für langjährig Versicherte|| 35 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236.html
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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || allg. Wartezeit 5 Jahre || SGB VI  
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen || 35 Jahre|| SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236a.html
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| Alterssrente für besonders langjährig Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit  || 15 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html
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| Altersrente für langjährig Versicherte|| allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI   
| Altersrente für Frauen|| 15 Jahre  || SGB VI  https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237a.html
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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI  
| Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute|| 25 Jahre  || SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/238.html
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| Altersrente für schwerbeschädigte Menschen || allg. Wartezeit 5 Jahre  || SGB VI


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Schlagwort: Wartezeit<br />





Aktuelle Version vom 3. Juni 2018, 07:16 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Vielzahl von Wartezeiten bevor ein Leistungsanspruch entsteht.

Für die jeweilige Rente ist eine erforderliche Mindestversicherungszeit, Wartezeit nötig. Hinzu kommen noch persönliche wie auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen.


Wartezeiten für Renten wegen Alters

Rentenart erforderliche Wartezeit gesetzliche Grundlage
Regelaltersrente allgemeine Wartezeit 5 Jahre SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html
Alterssrente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236b.html
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236.html
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 35 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/236a.html
Alterssrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 15 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237.html
Altersrente für Frauen 15 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/237a.html
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre SGB VI https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/238.html


Schlagwort: Wartezeit


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