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Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen '''Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts''', von geistlichen Genossenschaften. <br />
Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen '''Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts''', von geistlichen Genossenschaften. <br />
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />
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