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Rentenversicherung gesetzliche, Rentenbescheid / Rentenauskunft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  
Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  
Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt.
Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt.
Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signarturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.
Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signaturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.




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