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Rentenversicherung gesetzliche, Rentenbescheid / Rentenauskunft: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:
Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:


* Rentenart
- Rentenart<br />
* Rentenbeginn
- Rentenbeginn<br />
* Rentenhöhe
- Rentenhöhe<br />
* Rentendauer
- Rentendauer<br />
 


Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
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Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.
Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.


* geplante Beitragszahlungen
- geplante Beitragszahlungen<br />
* Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente<br />
* Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich<br />
 




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