Rentenversicherung gesetzliche, Rentenberater: Unterschied zwischen den Versionen

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Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten oderVersichertenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten oderVersichertenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Version vom 27. Mai 2018, 20:52 Uhr

Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten oderVersichertenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung.




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