Rentenversicherung gesetzliche, Rentenanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

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Rentenanspruch Erwerbsfähigkeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)
volle Rente unter 3 Stunden täglich
halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit: volle Rente) 3 bis unter 6 Stunden täglich
keine Rente 6 Stunden oder mehr täglich;

Ausnahme:
Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können



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