Rentenversicherung gesetzliche, Nachsorgeprogramm

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Nach einer Rehabilitationsmaßnahme können Versicherte unter bestimmten Umständen an einem Nachsorgeprogramm teilnehmen. Dieses soll beitragen, dass die erworbenen Kenntnisse des Versicherten in der Rehabilitationsmaßnahme in den Alltag zu übertragen. Im Rahmen der Nachsorgeprogramme nehmen die Versicherten beispielsweise einmal wöchentlich an einem Gruppentraining teil.

Bereits während der Rehabilitationsmaßnahme ist empfehlen, dass sich der Versicherten mit dem Reha-Arzt abstimmt, ob ein Nachsorgeprogramm sinnvoll ist. Erachtet der Reha-Arzt ein Nachsorgeprogramm für zweckmäßig, so kann sich der Versicherte schon während der Rehabilitationsmaßnahme um ein entsprechendes Angebot kümmern.

Die Rentenversicherung bietet unterschiedliche Nachsorgeprogramme an, wie z.B.

  • für Versicherte mit Problemen im Bewegungsapparat
  • für die psychosomatische Nachsorge
  • die Sucht-Nachsorge
  • eine intensivierte Nachsorge

Die intensivierte Nachsorge muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Rehabilitationsmaßenahme begonnen werden und spätestens nach einem Jahr abgeschlossen sein.



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