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Rentenversicherung gesetzliche, Hinterbliebenenrenten: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der Vater, die Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung die Kinder und Jugendlichen einer einer Waisenrente. Die Waisenrente erhalten die Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat bzw. die Wartezeit vorzeitig erfüllt ist oder der Elternteil bis zum Tod eine Rente bezogen hat. Die Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes bezahlt, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet.
Wenn der Vater, die Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung die Kinder und Jugendlichen einer einer Waisenrente. Die Waisenrente erhalten die Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat bzw. die Wartezeit vorzeitig erfüllt ist oder der Elternteil bis zum Tod eine Rente bezogen hat. Die Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes bezahlt, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet.
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