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Rentenversicherung gesetzliche, Handwerker: Unterschied zwischen den Versionen

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Für natürliche Gesellschafter einer eingetragenen Personengesellschaft in der Handwerksrolle besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle erfüllt sind. Hierzu zählt die erforderliche Qualifikation, im Regelfall die Meisterprüfung. Bei einer Kapitalgesellschaft, wie z.B. GmbH, AG, KGaA sind die Gesellschafter nicht als Handwerker versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht kann jedoch als Beschäftigter oder als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber bestehen.
Für natürliche Gesellschafter einer eingetragenen Personengesellschaft in der Handwerksrolle besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle erfüllt sind. Hierzu zählt die erforderliche Qualifikation, im Regelfall die Meisterprüfung. Bei einer Kapitalgesellschaft, wie z.B. GmbH, AG, KGaA sind die Gesellschafter nicht als Handwerker versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht kann jedoch als Beschäftigter oder als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber bestehen.
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