Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung

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Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht. Quelle: DRV

Die Grundsicherung ist keine Rentenart sondern eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicher stellen soll. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff/Regress auf Kinder oder Eltern sofern deren Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Höhe der Grundsicherung wird nach dem tatsächlichen Bedarf ermittelt.


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