Rentenversicherung gesetzliche, Flexi Rente Vorteile für den Arbeitgeber: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. November 2018, 12:57 Uhr

Befristete Weiterbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern

Seit 01.07.2014 ist die Weiterbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern über ihr Rentenalter hinaus rechtlich sicherer und einfacher geworden.

In vielen unbefristeten Arbeitsverträgen war vereinbart, dass mit erreichen der Regelaltersgrenze das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Aus arbeitsrechtlichen Gründen war es nicht möglich das Arbeitsverhältnis weiterzuführen und einen neuen Befristungszeitpunkt festzulegen.

Seit 01.07.2014 kann über den Rentenbeginn hinaus das Arbeitsverhältnis auch mehrfach verschoben werden. Für den Arbeitgeber bedeutet dies bei der Weiterbeschäftigung seiner langjährigen Mitarbeiter mehr Rechtssicherheit.


Kein Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Bisher musste der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung weiterhin abführen.

Neuerung: Auch der Arbeitgeber wird in den nächsten 5 Jahren von der Zahlung des Beitragsanteils zur Arbeitslosenversicherung befreit. Die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern wird auch für den Arbeitgeber attraktiver.