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Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente: Unterschied zwischen den Versionen

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- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br />
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein. <br />
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br />
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.<br />
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung<br />
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br />


Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
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👁 Siehe auch: [[Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente]]  <br />
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br />
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br />


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