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Rentenversicherung gesetzliche: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein wesentlicher '''Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems''' ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese dient vorwiegend der Altersversorgung von Beschäftigten. Wird die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt, haben Versicherte und deren Hinterbliebenen einen Rentenanspruch – hierfür müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.  
Ein wesentlicher '''Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems''' ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese dient vorwiegend der Altersversorgung von Beschäftigten. Wird die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt, haben Versicherte und deren Hinterbliebenen einen Rentenanspruch – hierfür müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.  
* '''Rechtsgrundlage'''<br />
Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und basiert auf dem Sechsen Sozialgesetzbuch (SGB VI). Abweichend hiervon ist für Selbständige des Bereiches Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und deren Angehörige die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das ALG (Alterssicherung der Landwirte) in Verbindung mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).


* '''Rentenarten'''<br />
* '''Rentenarten'''<br />
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Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten.


* '''Rechtsgrundlage'''<br />
Die Deutsche Rentenversicherung ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und basiert auf dem Sechsen Sozialgesetzbuch (SGB VI). Abweichend hiervon ist für Selbständige des Bereiches Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und deren Angehörige die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das ALG (Alterssicherung der Landwirte) in Verbindung mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).