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Ein wesentlicher '''Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems''' ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese dient vorwiegend der Altersversorgung von Beschäftigten. Wird die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt, haben Versicherte und deren Hinterbliebenen einen Rentenanspruch – hierfür müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. | Ein wesentlicher '''Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems''' ist die gesetzliche Rentenversicherung. Diese dient vorwiegend der Altersversorgung von Beschäftigten. Wird die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt, haben Versicherte und deren Hinterbliebenen einen Rentenanspruch – hierfür müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. | ||
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* '''Versicherungsträger'''<br /> | * '''Versicherungsträger'''<br /> | ||
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) Verbundträger<br /> | - Deutsche Rentenversicherung (DRV)<br /> | ||
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Verbundträger<br /> | - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) - Verbundträger<br /> | ||
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) - Verbundträger<br /> | |||
* '''Rentenarten'''<br /> | * '''Rentenarten'''<br /> | ||
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- Renten an Hinterbliebene <br /> | - Renten an Hinterbliebene <br /> | ||
- Leistungen zur Rehabilitation erbracht.<br /> | - Leistungen zur Rehabilitation erbracht.<br /> | ||
* '''Finanzierung'''<br /> | * '''Finanzierung'''<br /> | ||
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Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten. | Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beitragszahlungen von versicherungspflichtig beschäftigten Personen und freiwillig versicherten Personen beschäftigt. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen – gilt für versicherungspflichtige beschäftigte Personen. Bei freiwillig versicherten und versicherungspflichtigen selbständig tätigen Personen wird der Beitrag vollumfänglich alleine getragen. Besonderheiten zur Beitragszahlung gelten in der Künstlersozialversicherung sowie bei geringfügig Beschäftigten. | ||
* '''Beitragshöhe'''<br /> | |||
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt derzeit {{#var:1.4}} % der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Eine Begrenzung erfolgt durch die Beitragsbemessungsgrenze, {{#var:1.2}} € die jährlich neu festgelegt wird.<br /> | |||
* '''Berechnung der gesetzlichen Rente'''<br /> | |||
Hierbei wird die <br /> | |||
- allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung, <br /> | |||
- die persönliche Beitragszahlungsdauer, <br /> | |||
- und die persönliche Beitragszahlungshöhe <br /> | |||
berücksichtigt.<br /> | |||
[[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{bimpimV02}} | |||
[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | |||
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