Reiseversicherung, Reiserücktrittversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Reiseversicherung, Reiserücktrittsversicherung
 
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis.
 
Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind:
 
* Todesfall des Reisenden
* Schwere Unfallverletzungen
* plötzliche Erkrankungen
* Unverträglichkeit von Impfungen
 
Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung reduziert werden.
 
 
 
XYZ





Version vom 2. Februar 2017, 15:23 Uhr



Reiseversicherung, Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis.

Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind:

  • Todesfall des Reisenden
  • Schwere Unfallverletzungen
  • plötzliche Erkrankungen
  • Unverträglichkeit von Impfungen

Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung reduziert werden.


XYZ


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