Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung

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In der Reisekrankenversicherung findet eine Unterscheidung nach der Gültigkeitsdauer sowie dem Aufenthaltsort statt.

  • Reisekrankenversicherung für Urlauber
Die am weitesten verbreitete Reisekrankenversicherung ist die Jahresauslandsreisekrankenversicherung für beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Jahres. Es werden von den Versicherungsgesellschaften auch Reisekrankenversicherung angeboten, die für einen einmaligen Urlaub im Ausland bis zu 6 Wochen Aufenthalt gültig sind.

Für Langzeitaufenthalte bis zu 5 Jahre sind unterschiedliche Reisekrankenversicherungen möglich.

  • Reisekrankenversicherung für Au Pairs, Studenten und Schüler
Die Reisekrankenversicherung für Au Pairs, Studenten und Schüler im Ausland beinhaltet im Regelfall einen höheren Versicherungsumfang als die Reisekrankenversicherung für Urlauber. Hintergrund ist, dass der Auslandsaufenthalt mit einer zeitweiligen beruflichen Tätigkeit bzw. Beschäftigung finanziert wird. Unter Berücksichtigung dieses Aspekts ist der Versicherungsschutz dieser Reisekrankenversicherungsart an die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer angepasst.
  • Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland
Die Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland unterliegt divesen Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit. Dies betrifft in besonderem Maße u.a. Au Pairs.
  • Reisekrankenversicherung für Gruppen
Der Leistungsinhalt der Reisekrankenversicherung für Gruppen bzw. Reisegruppen entspricht denen für Einzelreisen. Der Beitragsaufwand wird anhand der Anzahl der Reisemitglieder der Reisegruppe kalkuliert. Von einem Beitrag von ca. 6 Euro je Mitglied der Reisegruppe muss gerechnet werden.
  • Reisekrankenversicherung für Geschäftsreisende
Die Reisekrankenversicherung für Geschäftsreisende kann nach den individuellen Bedürfnisse des Reisenden vereinbart werden. So sind die berufliche Tätigkeit, der Aufenthaltsort sowie die Dauer des Aufenthalts von gravierender Bedeutung. Der weiteren sollte geprüft werden, inwiefern evtl. Deckungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. privaten Krankenversicherung durch die Reisekrankenversicherung gedeckt werden.



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