Reiseversicherung, Reisehaftpflichtversicherung

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Besteht eine Privathaftpflichtversicherung so ist in den meisten Fällen keine eigene Reisehaftpflichtversicherung notwendig. Jedoch sollte unbedingt überprüft werden, ob der Versicherungsschutz der bestehenden Privathaftpflichtversicherung den Anforderungen an die geplante bzw. gebuchte Reise gewachsen ist. Die meisten Privathaftpflichtversicherung sehen eine weltweite Deckung für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt von max. 6 Monaten vor. Wird der Auslandsaufenthalt überschritten, so ist eine Reisehaftpflichtversicherung notwendig.

Die Reisehaftpflichtversicherung ist zu empfehlen, wenn keine Privathaftpflichtversicherung besteht, bzw. wenn im Reiseland kein ausreichender Versicherungsschutz geboten wird. Bei vielen Privathaftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz beim Schäden aufgrund von Snowboarden, Skifahren oder Kitesurfen.

Wichtige Leistungsinhalte der Reisehaftpflichtversicherung

  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Pauschale Versicherungssummen für Sach- und Personenschäden
  • Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren
  • Sachschäden an gemieteten Ferienwohnungen oder Ferienhäusern
  • Schäden aufgrund von Schlüsselverlust
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
  • Personenschäden aufgrund der Ausübung von Sportarten

Ausschlüsse in der Reisehaftpflichtversicherung

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden an beweglichen Sachen (z.B. Mobiliar, Bilder, Geschirr, Fernseher
  • Schäden aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung


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