Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung


Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck
Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck<br />


* abhandenkommt
* abhandenkommt,
* zerstört
* zerstört,
* oder beschädigt wird.
* oder beschädigt wird.


Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von  
'''Nicht versichert''' sind Schäden aufgrund von  


* verlieren
* verlieren,
* liegenlassen
* liegenlassen,
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.


Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht
Die Reisegepäckversicherung '''sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:'''
 
* Bargeld
* Kreditkarten
* Wertpapiere
* Schecks
 
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:


* Verlust
* Verlust
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* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks


Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen;
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind '''generell ausgeschlossen:'''
 
* Abnutzung,
* Verschleiß,
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
* Kriegsereignisse,
* Eingriffe durch offizielle Stellen.<br />
 
 
'''Ebenfalls kein Versicherungsschutz''' besteht bei Verlust von<br />


* Abnutzung
* Bargeld,
* Verschleiß
* Kreditkarten,
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
* Wertpapiere,
* Kriegsereignisse
* Schecks.<br />
* Eingriffe durch offizielle Stellen






XYZ
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[[Category:Reiseversicherung]][[Category:PIM]]
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2017, 17:07 Uhr


Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck

  • abhandenkommt,
  • zerstört,
  • oder beschädigt wird.

Nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • verlieren,
  • liegenlassen,
  • oder hängenlassen des Reisegepäcks.

Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Einbruchdiebstahl
  • mörderische Erpressung
  • Unfälle durch Transportmittel
  • Unfälle des Versicherten
  • höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
  • verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
  • Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
  • Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks

Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind generell ausgeschlossen:

  • Abnutzung,
  • Verschleiß,
  • unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
  • Kriegsereignisse,
  • Eingriffe durch offizielle Stellen.


Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht bei Verlust von

  • Bargeld,
  • Kreditkarten,
  • Wertpapiere,
  • Schecks.


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