Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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XXX
 
Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck<br />
 
* abhandenkommt,
* zerstört,
* oder beschädigt wird.
 
'''Nicht versichert''' sind Schäden aufgrund von
 
* verlieren,
* liegenlassen,
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.
 
Die Reisegepäckversicherung '''sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:'''
 
* Verlust
* Beschädigung
* Zerstörung
* Einbruchdiebstahl
* mörderische Erpressung
* Unfälle durch Transportmittel
* Unfälle des Versicherten
* höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
* verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
* Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
 
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind '''generell ausgeschlossen:'''
 
* Abnutzung,
* Verschleiß,
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
* Kriegsereignisse,
* Eingriffe durch offizielle Stellen.<br />
 
 
'''Ebenfalls kein Versicherungsschutz''' besteht bei Verlust von<br />
 
* Bargeld,
* Kreditkarten,
* Wertpapiere,
* Schecks.<br />
 
 
 
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