Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck<br />
 
* abhandenkommt,
* zerstört,
* oder beschädigt wird.
 
'''Nicht versichert''' sind Schäden aufgrund von
 
* verlieren,
* liegenlassen,
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.
 
Die Reisegepäckversicherung '''sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:'''
 
* Verlust
* Beschädigung
* Zerstörung
* Einbruchdiebstahl
* mörderische Erpressung
* Unfälle durch Transportmittel
* Unfälle des Versicherten
* höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
* verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
* Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
 
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind '''generell ausgeschlossen:'''
 
* Abnutzung,
* Verschleiß,
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
* Kriegsereignisse,
* Eingriffe durch offizielle Stellen.<br />
 
 
'''Ebenfalls kein Versicherungsschutz''' besteht bei Verlust von<br />
 
* Bargeld,
* Kreditkarten,
* Wertpapiere,
* Schecks.<br />
 
 
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2017, 17:07 Uhr


Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck

  • abhandenkommt,
  • zerstört,
  • oder beschädigt wird.

Nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • verlieren,
  • liegenlassen,
  • oder hängenlassen des Reisegepäcks.

Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Einbruchdiebstahl
  • mörderische Erpressung
  • Unfälle durch Transportmittel
  • Unfälle des Versicherten
  • höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
  • verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
  • Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
  • Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks

Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind generell ausgeschlossen:

  • Abnutzung,
  • Verschleiß,
  • unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
  • Kriegsereignisse,
  • Eingriffe durch offizielle Stellen.


Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht bei Verlust von

  • Bargeld,
  • Kreditkarten,
  • Wertpapiere,
  • Schecks.


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