Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* abhandenkommt
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* zerstört
* zerstört
* oder beschädigt
* oder beschädigt wird.


wird. Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von  
Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von  


* verlieren
* verlieren

Version vom 2. Februar 2017, 15:42 Uhr

Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck

  • abhandenkommt
  • zerstört
  • oder beschädigt wird.

Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • verlieren
  • liegenlassen
  • oder hängenlassen des Reisegepäcks.

Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht

  • Bargeld
  • Kreditkarten
  • Wertpapiere
  • Schecks

Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Einbruchdiebstahl
  • mörderische Erpressung
  • Unfälle durch Transportmittel
  • Unfälle des Versicherten
  • höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
  • verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
  • Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
  • Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks

Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen;

  • Abnutzung
  • Verschleiß
  • unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
  • Kriegsereignisse
  • Eingriffe durch offizielle Stellen


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