Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung
 
Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck
 
* abhandenkommt
* zerstört
* oder beschädigt
 
wird. Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von
 
* verlieren
* liegenlassen
* oder hängenlassen des Reisegepäcks.
 
Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht
 
* Bargeld
* Kreditkarten
* Wertpapiere
* Schecks
 
Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:
 
* Verlust
* Beschädigung
* Zerstörung
* Einbruchdiebstahl
* mörderische Erpressung
* Unfälle durch Transportmittel
* Unfälle des Versicherten
* höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
* verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
* Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
* Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
 
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen;
 
* Abnutzung
* Verschleiß
* unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
* Kriegsereignisse
* Eingriffe durch offizielle Stellen
 
 
 
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Version vom 2. Februar 2017, 15:42 Uhr

Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung. Die Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung erfolgt, wenn das Gepäck

  • abhandenkommt
  • zerstört
  • oder beschädigt

wird. Jedoch nicht versichert sind Schäden aufgrund von

  • verlieren
  • liegenlassen
  • oder hängenlassen des Reisegepäcks.

Unter den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung fallen nicht

  • Bargeld
  • Kreditkarten
  • Wertpapiere
  • Schecks

Aufgrund der Vielzahl der Anbieter von Reisegepäckversicherungen sollte die Leistungsinhalte genau verglichen werden. Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:

  • Verlust
  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Einbruchdiebstahl
  • mörderische Erpressung
  • Unfälle durch Transportmittel
  • Unfälle des Versicherten
  • höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
  • verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
  • Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
  • Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks

Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind meist ausgeschlossen;

  • Abnutzung
  • Verschleiß
  • unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer
  • Kriegsereignisse
  • Eingriffe durch offizielle Stellen


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