Anonym

Rechtsschutzversicherung, Familiendefinition: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
'''Zu den mitversicherten Familienangehörigen zählen'''  
'''Zu den mitversicherten Familienangehörigen zählen'''  


- der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und  
- der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
:deren


- minderjährige Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder<br />
- minderjährige Kinder, Pflegekinder, Stiefkinder und Enkelkinder<br />
45.029

Bearbeitungen