Rückwärtsversicherung

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Unter Rückwärtsversicherung versteht man, dass der Versicherer Schäden aus der Vergangenheit mit übernimmt. Voraussetzung: die Schäden dürfen erst in der Gegenwart bekannt werden. (sehr wichtig für Ingenieure, Architekten, Manager/ D&O-Versicherung, Transportversicherung)

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Schlagwort: Rückwärtsversicherung, Vergangenheitsschaden, Vergangenheitsschäden