Prozesskostenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Prozesskostenhilfe (PKH) kann für ein gerichtliches Verfahren gewährt werden.
'''Die Prozesskostenhilfe (PKH) kann für ein gerichtliches Verfahren gewährt werden.
Die Prozesskostenhilfe ist eine gesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit. Bei gerichtlichen Verfahren, die nach dem FamFG geführt werden, wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.
Die Prozesskostenhilfe ist eine gesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit.''' Bei gerichtlichen Verfahren, die nach dem FamFG geführt werden, wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.
Bei Verfahren, die im aussergerichtlichen Bereich geklärt werden, kann nur eine Beratungshilfe gewährt werden. Geregelt im BerHG (Beratungshilfegesetz), nicht jedoch in den Bundesländern Hamburg und Bremen.<br />
Bei Verfahren, die im aussergerichtlichen Bereich geklärt werden, kann nur eine Beratungshilfe gewährt werden. Geregelt im BerHG (Beratungshilfegesetz), nicht jedoch in den Bundesländern Hamburg und Bremen.<br />


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* '''Die Prozesskostenhilfe kann für ein gerichtliches Verfahren gewährt werden und wird gewährt für Verfahren vor:<br />'''
* '''Die Prozesskostenhilfe kann für ein gerichtliches Verfahren gewährt werden, vor:<br />'''
 
- Zivilgerichten<br />
- Zivilgerichten<br />
- Verwaltungsgerichten<br />
- Verwaltungsgerichten<br />
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- Auslagen von Zeugen<br />
- Auslagen von Zeugen<br />
- Auslagen von Sachverständigen<br />
- Auslagen von Sachverständigen<br />


Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br />
Das Gericht kann bis zu 4 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung prüfen, ob sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und die verauslagte Prozesskostenhilfe zurück verlangen.<br />
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