Progressionsvorbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch die Steuerlast. Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werde…“)
 
 
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch die Steuerlast.
Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlast.
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge versteuert werden müssen.
Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen.
Es gibt auch einen negativen Progressionsvorbehalt, der Ihre Steuerlast entsprechend mindert.
Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.
Alle steuerfreien Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz aufgezählt.
 
Werden Sie gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner veranlagt, werden Ihre steuerfreien Einkünfte dem Einkommen Ihres Partners hinzugerechnet.
 
'''Siehe auch:'''<br />
[[Einkünfte steuerfrei ]]<br />
 
 
 
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{BimpimV02}}
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression<br />
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 25. April 2021, 09:22 Uhr

Einige Einkünfte sind selbst steuerfrei, führen durch den Progressionsvorbehalt dennoch zur Erhöhung der Steuerlast. Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, Elterngeld werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, ohne dass die Beträge selbst versteuert werden müssen. Der negative Progressionsvorbehalt hingegen mindert die Steuerlast. Steuerfreie Sozialleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Einkommensteuergesetz benannt.


Siehe auch:
Einkünfte steuerfrei


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png
















Schlagwort: Steuer, Steuern, Progression
-.-.-.-