Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Juli 2023, 17:35 Uhr

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⚠️ Die Produkthaftpflichtversicherung (erweiterte) ist nicht als eigenständiger, separater Vertrag, sondern nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung abschließbar. Dem Produzenten, Hersteller sind die folgenden Dritten gleichgestellt und haften ebenso:

- der Importeur,
- der Quasi-Hersteller (bringt seinen Namen am Produkt an),
- der Hersteller eines Teilprodukts,
- der Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.


Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.


Siehe auch
Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller


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Anschrift
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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