Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller

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Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller

Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller.

§ 4 des Produkthaftungsgesetzes
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.

Siehe auch: Produkthaftpflichtversicherung, wer haftet

Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung