Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.<br />
Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.<br />


§ 4 des Produkthaftungsgesetzes  
§ 4 des Produkthaftungsgesetzes <br />
besagt dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.
 
besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.





Version vom 13. November 2016, 09:16 Uhr

Produkthaftpflichtversicherung, Quasihersteller

Das Produkthaftungsgesetz sieht die verschuldensunabhängige Haftung vor. Der Quasihersteller haftet ebenso wie der Hersteller selbst.

§ 4 des Produkthaftungsgesetzes

besagt, dass derjenige als Quasihersteller angesehen wird, der "sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt“.


Schlagwort: Quasihersteller, wer haftet, Herstellerhaftung