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Produkthaftpflichtversicherung, Produzentenhaftung / Produkthaftung: Unterschied zwischen den Versionen

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:"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
:"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."
:(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."


:Der Produzent, Hersteller haftet für<br />
:Der Produzent, Hersteller haftet für<br />


- Konstruktionsfehler,<br />
:Konstruktionsfehler,<br />
- Fabrikationsfehler,<br />
:Fabrikationsfehler,<br />
- Instruktionsfehler, <br />
:Instruktionsfehler, <br />
- sowie bei Verletzung von Produktbeobachtungspflichten.  
:sowie bei Verletzung von Produktbeobachtungspflichten.  


:Bei Nachweis dass er keine Schuld trägt kann er sich aus der Haftung befreien.<br />
:Bei Nachweis dass er keine Schuld trägt kann er sich aus der Haftung befreien.<br />
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