Privatrechtsschutzversicherung, versicherte Personen

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Als versicherte Personen gelten

- der Versicherungsnehmer,
- Ehepartner und der in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Voraussetzung, namentliche Benennung im Vertrag.
- Kinder, im selben Haushalt lebend. Hier sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Altersgrenzen zwischen 18 - 25 zu beachten.

Die Mitversicherung der Kinder endet mit Eintritt in das Berufsleben.


Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben

Bei einer Singlerechtsschutz Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen).



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