Privatrechtsschutzversicherung, Wartezeiten

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In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.

⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.

Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenszahlung eine Kündigung auszuschliessen.


- Schaden­­­ersatzrechtsschutz - keine Wartezeiten. Versicherungsnehmer klagt auf Schmerzens­­­geld.

- Disziplinar- u. Standes­rechts­­schutz - keine Wartezeiten. Arzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot.

- Ordnungs­­­­­­widrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherungsnehmer geht gegen Bußgeld­­­verfahren vor.

- Straf­­rechtsschutz - keine Wartezeiten. Hauseigentümer wird von einem Passanten verklagt, der auf dem Gehweg vor dessen Haus gestürzt ist

- erweiterter Strafrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten

- Steuerrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten

- Berufsrechtsschutz / Arbeits­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Arbeitnehmer geht gegen unberechtigte Kündigung des Arbeitgebers vor

- Verwaltung­­­s­­rechts­schutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten mit Behörden, etwa wenn diese für die Haltung eines Hundes einen Maulkorb vorschreiben

- Wohnungs- und Grundstücks­­­­­rechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitig­­­keiten über Miethöhe oder bei Räumungs­­­prozessen

- Unterhalts­­­­­rechts­­schutz - 12 Monate Wartezeiten. Unterhalts­­­­­forderungen von Kindern an ihre Eltern und umgekehrt

- Rechtsschutz in Ehesachen - 36 Monate Wartezeiten Streit um eine ehemals gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung

- Rechtsschutz in Erbsachen - XXX Monate Wartezeiten

- Internetrechtsschutz - XX X Monate Wartezeiten g


Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel

Keine Karenzzeit gibt es beispiels­­­weise beim Privatrechtsschutz im Zuge eines Versichererwechsels, Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.



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