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'''Verträge aus dem privaten Bereich, des täglichen Lebens''', führen immer wieder zu Streitigkeiten. Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche. | |||
* '''Versichert''', Gegenstand der Versicherung, sind: | |||
- Werksverträge,<br /> | |||
- Reparaturverträge,<br /> | |||
- Kaufverträge,<br /> | |||
- Reisverträge,<br /> | |||
- Dienst-/ Beförderungsverträge,<br /> | |||
- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer), | |||
- nicht abschließend. | |||
⚠️ Der Umfang des Schutzes ist im Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz unterschiedlich. | |||
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz bezieht sich auf Auseinandersetzungen die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen entstehen, die bereits versichert, gemietet, geleast oder zum vorübergehendem Gebrauch gemietet sind. | |||
Das Sachenrecht beinhaltet die sogenannten dinglichen oder absoluten Rechte an beweglichen Sachen. Das umfassendste Sachenrecht ist z.B. das Eigentumsrecht, daneben gibt es auch das Besitzrecht und sogenannte Nutzungs- und Verwertungsrechte. | |||
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- als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,<br /> | - als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,<br /> | ||
Mietrechtsschutz und | ⚠️ Mietrechtsschutz und Arbeits-, Berufsrechtsschutz sind aber separat versicherbar. | ||