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Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung'''<br />
* '''Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet diese Möglichkeiten der Deckung'''<br />


- Verkehrsrechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden). § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für '''ein/mehrere Fahrzeuge''', hierzu muss das/die Kennzeichen angegeben werden. § 21 Abs. 3 ARB <br />
- VerkehrsRechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie § 21 Abs. 3 ARB V<br />
- Verkehrsrechtsschutz für '''alle Fahrzeuge der Familie''' § 21 Abs. 3 ARB <br />
- Fahrerrechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen ) § 22 ARB<br />
- Verkehrsrechtsschutz als Fahrerrechtsschutz für die '''Fahrer von Fremdfahrzeugen'''  § 22 ARB<br />
   
   
*'''Wartezeiten im Verkehrsrechtsschutz'''<br />


 
- Steuerecht - keine Wartezeiten<br />
 
- Strafrecht - keine Wartezeiten<br />
 
- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten<br />
 
- Sozialrecht - keine Wartezeiten<br />
 


- '''Schadenersatz Rechtsschutz'''<br />
- '''Schadenersatz Rechtsschutz'''<br />
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |250px]]|| '''  Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat.
Quelle: Finanztip-Recherche
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Einige Versicherer bieten aber zusätzlich den sogenannten Spezial-Straf-Rechtsschutz an. Hier tritt die Versicherung zunächst immer ein, fordert aber alle angefallenen Kosten zurück, falls das Gericht feststellt, dass der Versicherte vorsätzlich gehandelt hat.
Quelle: Finanztip-Recherche
- '''Steuerrecht'''<br />
- '''Steuerrecht'''<br />


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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |300px]]|| '''  
Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG.''' Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.'''
 
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[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]].                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  




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rückwirkende Versicherung
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[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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