Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren

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Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erwirken.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung,


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