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Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als <big>'''Prozesskosten'''</big> und
setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.


Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und
setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.


* '''Gerichtliche Kosten hierzu zählen die'''  
* '''Gerichtliche Kosten hierzu zählen die'''  
- Gerichtsgebühren<br />
:Gerichtsgebühren<br />
 
:diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.


diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.


* '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:'''
* '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:'''


- eigene Anwaltsgebühren<br />
:- eigene Anwaltsgebühren<br />
- Gegenseite Anwaltsgebühren<br />  
:- Gegenseite Anwaltsgebühren<br />  
- Reisekosten der Parteien<br />
:- Reisekosten der Parteien<br />
- vorgerichtliche Gutachten<br />
:- vorgerichtliche Gutachten<br />
- Zeugengelder<br />
:- Zeugengelder<br />
- Sachverständigengutachten<br />
:- Sachverständigengutachten<br />
- Dolmetscherkosten<br />
:- Dolmetscherkosten<br />
- Übersetzungskosten<br />
:- Übersetzungskosten<br />
- nicht abschließend<br />
:- nicht abschließend<br />
 


Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.
Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]|| '''  Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltverein (DAV) ► https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner '''
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'''Siehe Prrozesskostenrechner'''<br />
[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]            [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner<br />






[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




<center>{{BimpimV02}}
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>  




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Prozesskosten berechnen, Prozesskostenrechner


Schlagwort: Prozesskosten rechnen
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[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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