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Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.


⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nach !




'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''
XXX
'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''
XXX
'''Siehe auch:''' <br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel]]<br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer]] <br />
[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung |Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung ''' anzeigen]].            [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] <br />
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
-.-.-.-
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]]






'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''




👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel






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