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Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen. Der Versicherer muss nicht begründen, wieso er einen Vertrag kündigt.  
Der Versicherer darf, wie auch der Versicherungsnehmer, den Vertrag kündigen. Der Versicherer muss nicht begründen, wieso er einen Vertrag kündigt.


* '''Ordentliche Kündigung:'''<br />
* '''Ordentliche Kündigung:'''<br />
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