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Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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XXX




* '''Ordentliche Kündigung'''<br />


Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.<br />


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⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !




<center>{{BimpimV02}}  
* '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />
 
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.<br />
 
⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
 
 
* '''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
 
Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig. <br />
 
⚠️ Teilen Sie dies dem Versicherer mit.
 
 
'''Siehe auch:'''<br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />
 
 
 
[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
<center>{{BimpimV02}} </center><




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