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Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordentliche Kündigung'''<br />
* '''Ordentliche Kündigung'''<br />


Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.<br />
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.<br />
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'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />
* '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />


Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.<br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.<br />
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'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
* '''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />


Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig. <br />
Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig. <br />
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