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Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />


Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres ggf. die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!




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