Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XXX


Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. <br />
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte  das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.<br />


Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte das Erbrecht umfassend versichert werden.
Durch die Anzahl wie auch Länge der Verhandlungen und der Instanzen entstehen beachtliche Kosten. Der Streitwert ist gleichermaßen von Bedeutung. <br />
 
 
Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.


*'''Streitigkeiten die Kosten verursachen'''<br />


- Erbschaft antreten,<br />
- Erbschaft ablehnen,<br />
- Pflichtanteil geltend machen,<br />
- Testamentsanfechtung.<br />


⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss einer Erbrechtsschutzversicherung noch am Leben sein.




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü