Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. <br />
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte  das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.<br />
 
Durch die Anzahl wie auch Länge der Verhandlungen und der Instanzen entstehen beachtliche Kosten. Der Streitwert  ist gleichermaßen von Bedeutung. <br />
 
*'''Streitigkeiten die Kosten verursachen'''<br />
 
- Erbschaft antreten,<br />
- Erbschaft ablehnen,<br />
- Pflichtanteil geltend machen,<br />
- Testamentsanfechtung.<br />
 
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss einer Erbrechtsschutzversicherung noch am Leben sein.
 
 
 
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