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Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. <br /> | |||
Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein, sollte das Erbrecht umfassend versichert werden. Erbrechtliche Auseinandersetzungen kommen teuer.<br /> | |||
Durch die Anzahl wie auch Länge der Verhandlungen und der Instanzen entstehen beachtliche Kosten. Der Streitwert ist gleichermaßen von Bedeutung. <br /> | |||
*'''Streitigkeiten die Kosten verursachen'''<br /> | |||
- Erbschaft antreten,<br /> | |||
- Erbschaft ablehnen,<br /> | |||
- Pflichtanteil geltend machen,<br /> | |||
- Testamentsanfechtung.<br /> | |||
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss einer Erbrechtsschutzversicherung noch am Leben sein. | |||
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