Privatrechtsschutzversicherung, Erbrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht.
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte  das Erbrecht umfassend versichert werden.<br />


Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte  das Erbrecht umfassend versichert werden.


 
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein.
Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.




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