Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsbeschränkungen

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Dese Fälle sind vom Rechtsschutz ausgenommen

- die Ursache liegt innerhalb der Wartezeit,
- aus einer vorsätzlicher Handlung
- aus einer rechtswidriger Handlung
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten
- wenn mangelnde Erfolgsaussichten bestehen



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