Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung

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Steuerliche Absetzbarkeit

Nur die Berufs-, Arbeitsrechtschutzversicherung ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.


Schlagwort: Berufsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutzversicherung, Arbeits Rechtsschutz


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