Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen

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In der Familienhaftpflichtversicherung sind alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen versichert, das sind:

- Ehegatten,
- Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Eltern,
- Kinder,
- Großeltern, - Enkel,
- Geschwister,
- Pflegeeltern,
- Pflegekinder.

Ansprüche innerhalb der Versichertengemeinschaft, untereinander, sind i.d.R. ausgeschlossen.


👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Kinder
👁 Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder
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