Privathaftpflichtversicherung, selbstgenutztes Wohneigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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In der überwiegenden Anzahl der Privathaftpflichtversicherungen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Einfamilienhaus/die eigene selbstgenutzte Eigentumswohnung, beitragsfrei bis zur vollen Deckungssumme, in der Privathaftpflicht mitversichert. Nur wenige Anbieter verlangen einen Mehrbeitrag.<br />
In der überwiegenden Anzahl der Privathaftpflichtversicherungen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das '''selbstgenutzte Einfamilienhaus/die eigene selbstgenutzte Eigentumswohnung, beitragsfrei''' bis zur vollen Deckungssumme, in der Privathaftpflicht '''mitversichert'''. Nur wenige Anbieter verlangen einen Mehrbeitrag.<br />


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Version vom 23. Dezember 2016, 17:24 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Selbstgenutztes Wohneigentum


In der überwiegenden Anzahl der Privathaftpflichtversicherungen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbstgenutzte Einfamilienhaus/die eigene selbstgenutzte Eigentumswohnung, beitragsfrei bis zur vollen Deckungssumme, in der Privathaftpflicht mitversichert. Nur wenige Anbieter verlangen einen Mehrbeitrag.

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