Privathaftpflichtversicherung, nicht versicherte Sportarten: Unterschied zwischen den Versionen

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* Benutzung eigener Segelboote (mit oder ohne Hilfsmotor oder Treibsätzen),<br />
* Benutzung eigener Segelboote (mit oder ohne Hilfsmotor oder Treibsätzen),<br />
* Benutzung eigener oder fremder Wassersportfahrzeuge mit Motor,<br />  
* Benutzung eigener oder fremder Wassersportfahrzeuge mit Motor,<br />  
  (auch Hilfsmotoren, Aussenbord-Motoren oder Treibsätzen)
(auch Hilfsmotoren, Aussenbord-Motoren oder Treibsätzen)





Version vom 3. Dezember 2016, 16:11 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, nicht versicherte Sportarten


Die folgenden Risiken sind in der Regel nicht im Standardversicherungsschutz versichert.

Die Haftpflichtversicherung für die Nutzung von Surfbrettern sind durch Deckungserweiterungen versicherbar. Für die anderen Sportarten sind separate Policen erforderlich.

  • Jagd,
  • Teilnahme an Pferderennen sowie Training hierzu,
  • Teilnahme an Radrennen sowie Training hierzu,
  • Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen sowie Training hierzu,
  • Teilnahme an Boxkämpfen sowie Training hierzu,
  • Teilnahme an Ringkämpfen sowie Training hierzu,
  • Surfbrettnutzung,
  • Benutzung eigener und fremder Surfbretter,
  • Benutzung eigener Segelboote (mit oder ohne Hilfsmotor oder Treibsätzen),
  • Benutzung eigener oder fremder Wassersportfahrzeuge mit Motor,

(auch Hilfsmotoren, Aussenbord-Motoren oder Treibsätzen)


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